AGB

Allgemeine Mietbedingungen

Wenn Ihre Buchung bei uns eingeht, überprüfen wir diese und senden Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu.

Das Ferienhaus / Wohnung „Tant Berta´s Huus“ eignet sich für 4 Personen und hat  ca. 80 qm Wohnfläche.

Die Ferienwohnung „Elske`s Stuuv“ eignent sich für 2 Peronen und hat ca. 70 qm Wohnfläche.

Zur Benutzung stehen Garten und Terrasse zur Verfügung. Wir vermieten ganzjährig. Haustiere sind mit Rücksichtnahme auf allergische Feriengäste nicht erlaubt, bitte nachlesen auf Ferienwohnung von A-Z.

Die Mindestmietdauer beträgt 4 Tage.

Kinder unter 6 Jahren müssen in der Krummhörn keine Tourismus Steuer/Kurtaxe entrichten. Die Kosten für die Tourismus steuer wird bei der Buchung automatisch je Personenanzahl hinzugerechnet. Bitte achten Sie auf die richtige Angabe der Personen und das jeweilige Alter.

Anzahlung:  Anzahlung nach Buchungsbestätigung zur Sicherung der Reservierung.
Wir senden Ihnen einen Mietvertrag zu, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.

Stornierung:

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

 

Rücktritt

-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

 

Restzahlung: Bitte bis 10 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto überweisen oder bar bei Anreise

Anreise: Frühestens um 15 Uhr (oder nach Absprache früher)

Abreise: Spätestens bis 10 Uhr (oder nach Absprache später)

 

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Anzahlung von 50% des Gesamtpreises, ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

3. Kaution

Die Kaution zahlt der Mieter an den Vermieter als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro. Die Kaution ist bei Anreise in Bar zu hinterlegen und wird bei Abreise in Bar zurück bezahlt.

4. Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 10.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 25 EURO)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% Rücktritt ab dem 34. Tag vor Beginn der Mietzeit: 60%

Bei Nichterscheinen: 100%

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. Siehe Homepage Link

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäße § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

10. Tierhaltung

Sämtliche Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind nicht erlaubt.

10.1. Rauchen

Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Im Außenbereich sind Rauchmöglichkeiten eingerichtet.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen uns solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstandenen Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand.

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen , die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Tourismusbeitrag Krummhörn

Tourismusbeitrag Krummhörn (Kurtaxe, Zone II) zahlbar in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober jeden Jahres pro Übernachtung Hauptsaison:

a) für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres 1,50 Euro.
b) für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 0,50 Euro.

In der übrigen Zeit  Nebensaison  pro Übernachtung:

a) für Erwachsene nach Vollendung des 16. Lebensjahres 0,75 Euro.

b) für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 0,25 Euro.
Angebots- und Preisänderungen vorbehalten!

Kinder bis 6 Jahre Frei!